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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02   

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https://dejure.org/2002,13295
OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02 (https://dejure.org/2002,13295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2002 - 5 A 11147/02 (https://dejure.org/2002,13295)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 5 A 11147/02 (https://dejure.org/2002,13295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung einer Personalvertretung bei Beförderungen; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats bei Beförderung von Beamtinnen und Beamten; Topfwirtschaft

  • Judicialis

    LPersVG § 5; ; LPersVG § 5 Abs. 3; ; LPersVG § 5 Abs. 3 Satz 1; ; LPersVG § 53; ; LPersVG § 53 Abs. 1; ; LPersVG § 53 Abs. 2; ; LPersVG § 56; ; LPersVG § 56 Abs. 1; ; LPersVG § 56 ... Abs. 2; ; LPersVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; LPersVG § 73; ; LPersVG § 73 Abs. 1; ; LPersVG § 79; ; LPersVG § 79 Abs. 2; ; LPersVG § 79 Abs. 2 Satz 1; ; LPersVG § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; LPersVG § 121; ; LPersVG § 121 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02
    Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der zur Mitbestimmung befugten Personalvertretung, die von dem Dienststellenleiter getroffene Entscheidung zu kontrollieren, insbesondere daraufhin zu prüfen, ob der Gleichbehandlungs- und Leistungsgrundsatz beachtet und andere Bewerber nicht ungerechtfertigt benachteiligt wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1975, BVerwGE 50, 80 [84]; Beschluss vom 8. Dezember 1999, PersR 2000, 202 [204]; auch: Beschluss vom 13. September 2002, PersR 2002, 515 [517]).

    Der Gesamtpersonalrat ist danach zu beteiligen, wenn die Leitung der (Haupt-)Dienststelle für die beteiligungspflichtige Maßnahme zuständig ist und sie die Beschäftigten einer oder mehrerer verselbständigten Dienststelle(n) oder den gesamten Geschäftsbereich der Dienststelle betrifft (vgl. die amtliche Begründung, a.a.O.; für das Bundesrecht zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 13. September 2002, PersR 2002, 515 [516]).

    Im Übrigen erweist sich die Mitbestimmungsbefugnis des Klägers in Fällen der vorliegenden Art auch deshalb als gerechtfertigt, weil der Beigeladene hierfür nicht in gleicher Weise legitimiert ist (vgl. zu diesem Auslegungsgesichtspunkt bereits BVerwG, Beschluss vom 15. August 1983, BVerwGE 67, 353 [356] - zum Nds.PersVG - zuletzt: Beschluss vom 13. September 2002, PersR 2002, 515 [516]).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 10.98

    Mitbestimmung bei der Übertragung höher zu bewertender Tätigkeiten;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02
    Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der zur Mitbestimmung befugten Personalvertretung, die von dem Dienststellenleiter getroffene Entscheidung zu kontrollieren, insbesondere daraufhin zu prüfen, ob der Gleichbehandlungs- und Leistungsgrundsatz beachtet und andere Bewerber nicht ungerechtfertigt benachteiligt wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1975, BVerwGE 50, 80 [84]; Beschluss vom 8. Dezember 1999, PersR 2000, 202 [204]; auch: Beschluss vom 13. September 2002, PersR 2002, 515 [517]).

    Liegt der Zweck der Mitbestimmung insbesondere darin, die von dem Dienststellenleiter getroffene Entscheidung auch auf die Beachtung des Leistungsgrundsatzes hin zu kontrollieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1999, a.a.O.), so ist hierzu diejenige Personalvertretung berufen, die die Interessen dieser Gesamtheit der Beschäftigten repräsentiert, im vorliegenden Fall also der Kläger.

  • BVerwG, 15.08.1983 - 6 P 18.81

    Beteiligungsbefugnis - Gesamtpersonalrat - Dienststellenleiter -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02
    Im Übrigen erweist sich die Mitbestimmungsbefugnis des Klägers in Fällen der vorliegenden Art auch deshalb als gerechtfertigt, weil der Beigeladene hierfür nicht in gleicher Weise legitimiert ist (vgl. zu diesem Auslegungsgesichtspunkt bereits BVerwG, Beschluss vom 15. August 1983, BVerwGE 67, 353 [356] - zum Nds.PersVG - zuletzt: Beschluss vom 13. September 2002, PersR 2002, 515 [516]).

    Jede Personalvertretung ist aufgrund der Wahl, aus der sie hervorgegangen ist, nur legitimiert an Angelegenheiten mitzuwirken, die in Bezug auf ihre Dienststelle getroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78

    Fliegende Planstelle - Mitbestimmung der Personalvertretung - Besetzung eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02
    Bei welcher Dienststelle ein Beförderungsamt besteht, wird durch die im Haushalt ausgebrachte Planstelle bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980, PersV 1981, 292).

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem von dem Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. Februar 1980 (a.a.O.) angenommenen Sachverhalt.

  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02
    Gleichwohl gehört es zur Aufgabe der zur Mitbestimmung befugten Personalvertretung, die von dem Dienststellenleiter getroffene Entscheidung zu kontrollieren, insbesondere daraufhin zu prüfen, ob der Gleichbehandlungs- und Leistungsgrundsatz beachtet und andere Bewerber nicht ungerechtfertigt benachteiligt wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1975, BVerwGE 50, 80 [84]; Beschluss vom 8. Dezember 1999, PersR 2000, 202 [204]; auch: Beschluss vom 13. September 2002, PersR 2002, 515 [517]).
  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Der zuständige Gesamtpersonalrat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. August 2003 - 6 C 5/03 - PersR 2004, 150ff; ebenso für Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 5 A 11147/02 - PersR 2003, 206ff) hat auch mit Schreiben vom 26. April 2007 (Bl. 45 Auswahlakte) den beabsichtigten Beförderungen umgehend zugestimmt.
  • VG Koblenz, 20.03.2008 - 2 K 1419/07

    Gewährung einer Zulage nach § 46 Abs 1 BBesG

    In der Rechtsprechung ist diese sogenannte Topfwirtschaft anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2003 - 6 C 5/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 5 A 11147/02 - beide nach juris).
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